Die Vision, an Beatmungsgeräte angeschlossen, künstlich ernährt und von Geräten überwacht sein Leben zu beenden ist für viele Menschen ein Schreckgespenst. Wenn Sie die Art und Weise Ihres Abschieds vom Leben in selbstbestimmter Form gestalten wollen, empfiehlt sich die Errichtung einer Patientenverfügung.

Die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist gesetzlich geregelt und sieht eine ausführliche ärztliche und und eine juristische Beratung vor.

Der Kernpunkt der Patientenverfügung ist die Ablehnung von medizinischen Maßnahmen, die im Einzelfall konkret angeführt werden müssen. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, Wünsche (z.B. nach ausreichender Schmerzbehandlung, religiösem Beistand etc.) zu äußern.

Es empfiehlt sich vor der ärztlichen Beratung eine Vorbereitung mittels Broschüren, die bei der Patientenanwaltschaft per Download erhältlich sind.

Erfahrungsgemäß sind oft mehrere Sitzungen erforderlich, um zu einem zufrieden stellenden Ergebnis zu kommen. Die Kosten werden nach dem individuellen Zeitaufwand berechnet und betragen im Allgemeinen zwischen 100 und 150 Euro.


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